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Abfallwirtschaftliche Anzeige in Aßlar

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Aßlar fasst diese Seite zusammen, was bei Abfallwirtschaftliche Anzeige rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Mit rund 13.772 Einwohnern zählt Aßlar zu den Städten in Hessen.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Aßlar konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Abfällen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

RechtsgrundlageKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Übliche FristAnzeige grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit
KostenspanneJe nach Kommune unterschiedlich, teils gebührenfrei, teils mit Verwaltungsgebühr
BearbeitungsdauerBearbeitung meist innerhalb weniger Wochen

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
  • Angaben zu Art und Menge der betroffenen Abfälle

Diese Etappen durchläuft der Antrag

  • Prüfen, ob die geplante Tätigkeit anzeigepflichtig ist
  • Anzeige bei der zuständigen Abfallbehörde einreichen
  • Auf Rückfragen oder Auflagen reagieren

Wo Sie das klären

In Aßlar kann dieses Thema je nach kommunaler Organisation vom Umweltamt, dem Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder der Unteren Naturschutz-, Wasser- bzw. Immissionsschutzbehörde beim zuständigen Landkreis bearbeitet werden. Die genaue Zuständigkeit entnehmen Sie dem offiziellen Verwaltungsportal von Aßlar.

Häufig gestellte Fragen

Kann sich die Zuständigkeit in Aßlar ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Aßlar einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Wer muss eine Anzeige erstatten?

Betriebe und Personen, die bestimmte Abfälle sammeln, befördern, behandeln oder verwerten, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.

Betrifft das auch private Haushalte?

Für die normale Hausmüllentsorgung ist in der Regel kein Anzeigeverfahren nötig, das übernimmt der örtliche Entsorgungsbetrieb.

Was passiert ohne Anzeige?

Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die genauen Folgen regelt das jeweilige Landesrecht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

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