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Baumfällgenehmigung in Bamberg

Wer in Bamberg Klarheit zu Baumfällgenehmigung sucht, findet hier die bundesweite Rechtsgrundlage sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung vor Ort.

Bamberg liegt im Bundesland Bayern und hat rund 70.047 Einwohner.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Bamberg konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurzüberblick

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Der übliche Ablauf

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Zuständigkeit in Bamberg

Die Zuordnung dieses Themas kann sich in Bamberg im Zeitverlauf auch ändern, etwa durch Verwaltungsreformen. Aktuell verbindlich ist stets das offizielle Verwaltungsportal von Bamberg.

Das wird oft gefragt

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Bamberg?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Ist die zuständige Stelle in Bamberg immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Bamberg gibt verbindlich Auskunft.

Wo finde ich das offizielle Formular?

Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Bamberg, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Die genannten bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Kostenspanne sind recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Kommunale Details wie Zuständigkeit, exakte Gebühr und Frist erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Stelle.

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