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Baumfällgenehmigung in Blaufelden

Wer in Blaufelden ein Vorhaben mit Umweltbezug plant, kommt an Baumfällgenehmigung häufig nicht vorbei. Diese Übersicht bereitet Sie darauf vor.

Die Stadt Blaufelden in Baden-Württemberg bringt es auf etwa 5.348 Einwohner.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Blaufelden konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Das Wichtigste zuerst

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Diese Angaben werden erwartet

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

So funktioniert das Verfahren

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

So finden Sie die zuständige Stelle in Blaufelden

In Blaufelden (Baden-Württemberg) kann dieses Thema bei unterschiedlichen Stellen liegen. Wir nennen bewusst keine vermutete Zuständigkeit, sondern verweisen auf das offizielle Verwaltungsportal von Blaufelden.

Noch offene Fragen

Ist die Auskunft der Stadt Blaufelden verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Blaufelden einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihren konkreten Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde.

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