Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Bonn
Für Einwohnerinnen und Einwohner von Bonn fasst diese Seite zusammen, was bei Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster rechtlich und praktisch zu beachten ist.
Bonn (Nordrhein-Westfalen) zählt rund 330.579 Einwohner.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Bonn konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Kurz gesagt
Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.
| Rechtsgrundlage | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kostenspanne | Kommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene |
| Bearbeitungsdauer | Wenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung |
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
- Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
- Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
- Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein
Zuständigkeit in Bonn
Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Bonn nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Bonn weiter.
Das wird oft gefragt
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Ist die zuständige Stelle in Bonn immer das Umweltamt?
Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Bonn gibt verbindlich Auskunft.
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Bonn?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?
Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.
Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?
Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.
Wie aktuell sind die Katasterdaten?
Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.