Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung in Buttenwiesen
Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung betrifft in Buttenwiesen dieselben bundesweiten Rechtsgrundlagen, hier kompakt zusammengefasst.
Buttenwiesen in Bayern zählt rund 5.750 Einwohner.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Buttenwiesen konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Auf einen Blick
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die grundsätzlich verboten sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden.
| Rechtsgrundlage | Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine pauschale Frist, rechtzeitige Antragstellung vor dem geplanten Eingriff empfohlen |
| Kostenspanne | Kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Wochen, abhängig vom Prüfaufwand und möglicher Beteiligung von Fachbehörden |
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Beschreibung des geplanten Eingriffs
- Begründung, warum eine Ausnahme erforderlich ist
- Gegebenenfalls Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen
So läuft es ab
- Prüfen, ob der geplante Eingriff unter ein gesetzliches Verbot fällt
- Antrag mit Begründung bei der unteren Naturschutzbehörde stellen
- Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen abstimmen
Zuständigkeit in Buttenwiesen
Die Zuordnung dieses Themas kann sich in Buttenwiesen im Zeitverlauf auch ändern, etwa durch Verwaltungsreformen. Aktuell verbindlich ist stets das offizielle Verwaltungsportal von Buttenwiesen.
Noch offene Fragen
Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Buttenwiesen?
Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Buttenwiesen?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Ist die Auskunft der Stadt Buttenwiesen verbindlich?
Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.
Wann wird eine Ausnahme erteilt?
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa überwiegende Gründe des Gemeinwohls, und der Eingriff mit dem Naturschutz vereinbar bleibt.
Ist das dasselbe wie eine Baumfällgenehmigung?
Nein, es handelt sich um einen weiteren gesetzlichen Rahmen, der auch andere Eingriffe wie in Biotope oder Lebensräume geschützter Arten betreffen kann.
Wer prüft den Antrag?
Die untere Naturschutzbehörde, die je nach Kommune bei der Stadt oder beim Landkreis angesiedelt ist.
Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.