Baumfällgenehmigung in Delmenhorst
Egal ob Sie in Delmenhorst wohnen oder dort ein Vorhaben planen: Für Baumfällgenehmigung gilt überall dasselbe Bundesrecht, die folgende Übersicht ordnet es für Sie ein.
Die rund 75.893 Einwohner von Delmenhorst im Bundesland Niedersachsen sind von denselben bundesweiten Umweltvorgaben betroffen wie alle anderen Gemeinden.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Delmenhorst konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Zusammengefasst
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Übliche Unterlagen
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Wer in Delmenhorst zuständig ist
In Delmenhorst kann dieses Thema je nach kommunaler Organisation vom Umweltamt, dem Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder der Unteren Naturschutz-, Wasser- bzw. Immissionsschutzbehörde beim zuständigen Landkreis bearbeitet werden. Die genaue Zuständigkeit entnehmen Sie dem offiziellen Verwaltungsportal von Delmenhorst.
Das wird oft gefragt
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?
Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Kann sich die Zuständigkeit in Delmenhorst ändern?
Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Delmenhorst?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Delmenhorst konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.