Baumfällgenehmigung in Dessau
Diese Seite ordnet ein, was in Dessau für Baumfällgenehmigung wichtig ist: von der Rechtsgrundlage bis zu den üblichen Unterlagen.
Als Stadt in Sachsen-Anhalt mit etwa 67.747 Einwohnern hat Dessau eine eigene Stadtverwaltung.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Dessau konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Auf einen Blick
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Was für den Antrag nötig ist
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Diese Schritte sind üblich
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Ansprechpartner in Dessau
In Dessau ist nicht garantiert, dass ein eigenständiges Umweltamt existiert. Ob Stadtverwaltung oder Landkreis zuständig ist, klärt das offizielle Verwaltungsportal von Dessau.
Das wird oft gefragt
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Dessau?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Wo finde ich das offizielle Formular?
Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Dessau, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.
Wie aktuell sind eure Angaben?
Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bundesweite Rechtsgrundlagen sind recherchiert, örtliche Zuständigkeit, Gebühren und Fristen können abweichen.