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Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Dillingen

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für alle, die in Dillingen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme klären müssen, mit allen rechtlichen und praktischen Eckdaten.

Für die rund 21.526 Einwohnerinnen und Einwohner von Dillingen (Saarland) gilt bundesweit dasselbe Umweltrecht.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Dillingen konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Zusammengefasst

Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristAntragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zur geplanten Entnahmemenge
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Verwendungszweck des Grundwassers

Der Ablauf Schritt für Schritt

  • Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen

Wo Sie das klären

Welche Stelle in Dillingen konkret zuständig ist, hängt von der örtlichen Organisation ab: teils das städtische Umweltamt, teils eine Fachbehörde beim Landkreis. Verbindliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Was kostet mich das in Dillingen konkret?

Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.

Wo finde ich das offizielle Formular?

Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Dillingen, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.

Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?

Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.

Gilt das auch für bestehende Brunnen?

Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Was passiert bei Grundwasserknappheit?

In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.

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