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Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Dresden

In Dresden gilt für Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.

Rund 564.904 Menschen leben in Dresden (Sachsen).

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Dresden konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.

RechtsgrundlageBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Übliche FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenspanneKommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene
BearbeitungsdauerWenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung

Diese Angaben werden erwartet

  • Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer

Der übliche Ablauf

  • Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
  • Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
  • Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein

So finden Sie die zuständige Stelle in Dresden

In Dresden (Sachsen) kann dieses Thema bei unterschiedlichen Stellen liegen. Wir nennen bewusst keine vermutete Zuständigkeit, sondern verweisen auf das offizielle Verwaltungsportal von Dresden.

Häufig gestellte Fragen

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Ist die Auskunft der Stadt Dresden verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Ist die zuständige Stelle in Dresden immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Dresden gibt verbindlich Auskunft.

Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?

Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.

Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?

Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.

Wie aktuell sind die Katasterdaten?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.

Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Dresden konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.

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