Baumfällgenehmigung in Düren
In Düren läuft Baumfällgenehmigung nach denselben bundesweiten Grundregeln wie in jeder anderen deutschen Gemeinde, die praktische Umsetzung liegt jedoch bei der jeweils zuständigen Stelle.
Mit etwa 93.440 Einwohnern gehört Düren zu den Städten in Nordrhein-Westfalen.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Düren konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Das Wichtigste zuerst
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Was für den Antrag nötig ist
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Ansprechpartner in Düren
In Düren ist nicht garantiert, dass ein eigenständiges Umweltamt existiert. Ob Stadtverwaltung oder Landkreis zuständig ist, klärt das offizielle Verwaltungsportal von Düren.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich das in Düren konkret?
Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.
Ist die zuständige Stelle in Düren immer das Umweltamt?
Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Düren gibt verbindlich Auskunft.
Kann ich das auch online erledigen?
Ob Düren einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihren konkreten Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde.