Baumfällgenehmigung in Eschborn
In Eschborn gilt für Baumfällgenehmigung dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.
Eschborn liegt im Bundesland Hessen und hat rund 22.403 Einwohner.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Eschborn konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Kurz gesagt
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Was für den Antrag nötig ist
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Diese Schritte sind üblich
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Ansprechpartner in Eschborn
Die Zuordnung dieses Themas kann sich in Eschborn im Zeitverlauf auch ändern, etwa durch Verwaltungsreformen. Aktuell verbindlich ist stets das offizielle Verwaltungsportal von Eschborn.
Kurz beantwortet
Was kostet mich das in Eschborn konkret?
Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Eschborn?
Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Bundesweite Rechtsgrundlagen sind nach den genannten Gesetzen recherchiert, örtliche Details wie Zuständigkeit und genaue Gebühren können abweichen.