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Baumfällgenehmigung in Essen

Wer in Essen Klarheit zu Baumfällgenehmigung sucht, findet hier die bundesweite Rechtsgrundlage sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung vor Ort.

Mit etwa 593.085 Einwohnern gehört Essen zu den Städten in Nordrhein-Westfalen.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Essen konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Was Sie mitbringen müssen

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Der übliche Ablauf

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Die richtige Anlaufstelle in Essen

In Essen kann dieses Thema je nach kommunaler Organisation vom Umweltamt, dem Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder der Unteren Naturschutz-, Wasser- bzw. Immissionsschutzbehörde beim zuständigen Landkreis bearbeitet werden. Die genaue Zuständigkeit entnehmen Sie dem offiziellen Verwaltungsportal von Essen.

Kurz beantwortet

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Essen einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Essen?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Essen?

Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Essen konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.

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