Baumfällgenehmigung in Feucht
Für Baumfällgenehmigung in Feucht gelten die bundesweiten Vorgaben, ergänzt um Hinweise zur oft abweichenden örtlichen Zuständigkeit.
Mit rund 13.482 Einwohnern zählt Feucht zu den Städten in Bayern.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Feucht konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Im Überblick
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Benötigte Unterlagen
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
So läuft es ab
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Wo Sie das klären
In Feucht (Bayern) empfiehlt sich vor der Antragstellung eine kurze Prüfung der Zuständigkeit über das offizielle Verwaltungsportal, da sich die Organisation von Kommune zu Kommune unterscheidet.
Noch offene Fragen
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Feucht?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Wo finde ich das offizielle Formular?
Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Feucht, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.
Ist die Auskunft der Stadt Feucht verbindlich?
Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.