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Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Friedrichshain

Diese Übersicht zu Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Friedrichshain zeigt Rechtsgrundlage, übliche Frist und Ablauf auf einen Blick.

Mit rund 117.829 Einwohnern zählt Friedrichshain zu den Städten in Berlin.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Friedrichshain konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurzüberblick

Wer Wasser aus einem Gewässer entnehmen oder Abwasser einleiten möchte, benötigt in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristKeine pauschale gesetzliche Frist, abhängig vom Einzelfall
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang der Benutzung

Was für den Antrag nötig ist

  • Beschreibung der geplanten Gewässerbenutzung
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gewässers
  • Angaben zur Entnahme- oder Einleitmenge

So funktioniert das Verfahren

  • Klären, ob eine Erlaubnis oder eine höherwertige Bewilligung nötig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Auf fachliche Rückfragen zu Menge und Auswirkung reagieren

Ansprechpartner in Friedrichshain

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Friedrichshain nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Friedrichshain weiter.

Fragen und Antworten

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Friedrichshain?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Friedrichshain einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnis und Bewilligung?

Die Erlaubnis ist grundsätzlich widerruflich, die Bewilligung gewährt ein stärkeres, befristetes Recht und wird meist bei größeren wirtschaftlichen Investitionen erteilt.

Brauche ich für einen Gartenteich eine Erlaubnis?

Kleinere private Nutzungen sind oft von der Erlaubnispflicht ausgenommen, das regeln die Länder und Kommunen unterschiedlich, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Wer ist die untere Wasserbehörde?

Meist die Stadt- oder Kreisverwaltung, häufig im Umweltamt angesiedelt, die genaue Bezeichnung variiert.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

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