Zum Inhalt springen
Umweltamt.net
🦋

Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung in Fürth

Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung betrifft in Fürth dieselben bundesweiten Rechtsgrundlagen, hier kompakt zusammengefasst.

Als Stadt in Bayern mit etwa 132.036 Einwohnern hat Fürth eine eigene Stadtverwaltung.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Fürth konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die grundsätzlich verboten sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden.

RechtsgrundlageBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Übliche FristKeine pauschale Frist, rechtzeitige Antragstellung vor dem geplanten Eingriff empfohlen
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt
BearbeitungsdauerMehrere Wochen, abhängig vom Prüfaufwand und möglicher Beteiligung von Fachbehörden

Was für den Antrag nötig ist

  • Beschreibung des geplanten Eingriffs
  • Begründung, warum eine Ausnahme erforderlich ist
  • Gegebenenfalls Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen

Der Ablauf Schritt für Schritt

  • Prüfen, ob der geplante Eingriff unter ein gesetzliches Verbot fällt
  • Antrag mit Begründung bei der unteren Naturschutzbehörde stellen
  • Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen abstimmen

Ansprechpartner in Fürth

Für dieses Thema kann in Fürth sowohl die Stadtverwaltung selbst als auch eine übergeordnete Kreisbehörde zuständig sein. Die verbindliche Zuordnung finden Sie auf dem offiziellen Portal von Fürth.

Noch offene Fragen

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Fürth einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Kann sich die Zuständigkeit in Fürth ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Wann wird eine Ausnahme erteilt?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa überwiegende Gründe des Gemeinwohls, und der Eingriff mit dem Naturschutz vereinbar bleibt.

Ist das dasselbe wie eine Baumfällgenehmigung?

Nein, es handelt sich um einen weiteren gesetzlichen Rahmen, der auch andere Eingriffe wie in Biotope oder Lebensräume geschützter Arten betreffen kann.

Wer prüft den Antrag?

Die untere Naturschutzbehörde, die je nach Kommune bei der Stadt oder beim Landkreis angesiedelt ist.

Die genannten bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Kostenspanne sind recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Kommunale Details wie Zuständigkeit, exakte Gebühr und Frist erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Stelle.

Verwandte Themen

Alle Themen in Fürth