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Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Genthin

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Genthin fasst diese Seite zusammen, was bei Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Genthin in Sachsen-Anhalt zählt rund 13.416 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Genthin konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.

RechtsgrundlageBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Übliche FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenspanneKommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene
BearbeitungsdauerWenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung

Was für den Antrag nötig ist

  • Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer

So funktioniert das Verfahren

  • Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
  • Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
  • Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein

Ansprechpartner in Genthin

Ob Genthin als kreisfreie Stadt selbst zuständig ist oder die Aufgabe beim Landkreis liegt, hängt von der jeweiligen Verwaltungsstruktur ab. Das offizielle Portal von Genthin gibt hierzu verlässlich Auskunft.

Häufige Fragen

Ist die Auskunft der Stadt Genthin verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Ist die zuständige Stelle in Genthin immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Genthin gibt verbindlich Auskunft.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?

Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.

Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?

Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.

Wie aktuell sind die Katasterdaten?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.

Die genannten bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Kostenspanne sind recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Kommunale Details wie Zuständigkeit, exakte Gebühr und Frist erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Stelle.

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