Zum Inhalt springen
Umweltamt.net
🪨

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Haßloch

Für Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Haßloch gelten die bundesweiten Vorgaben, ergänzt um Hinweise zur oft abweichenden örtlichen Zuständigkeit.

Mit etwa 20.779 Einwohnern gehört Haßloch zu den Städten in Rheinland-Pfalz.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Haßloch konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.

RechtsgrundlageBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Übliche FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenspanneKommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene
BearbeitungsdauerWenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung

Was für den Antrag nötig ist

  • Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer

Diese Schritte sind üblich

  • Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
  • Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
  • Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein

Ansprechpartner in Haßloch

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Haßloch nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Haßloch weiter.

Das wird oft gefragt

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Kann sich die Zuständigkeit in Haßloch ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?

Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.

Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?

Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.

Wie aktuell sind die Katasterdaten?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

Das könnte auch interessieren

Alle Themen in Haßloch