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Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Horst

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Horst fasst diese Seite zusammen, was bei Erlaubnis zur Grundwasserentnahme rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Horst (Schleswig-Holstein) zählt rund 5.183 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Horst konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristAntragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang

Diese Angaben werden erwartet

  • Angaben zur geplanten Entnahmemenge
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Verwendungszweck des Grundwassers

Diese Schritte sind üblich

  • Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen

So finden Sie die zuständige Stelle in Horst

Ob in Horst das Umweltamt, ein Fachamt oder der Landkreis zuständig ist, lässt sich nur über die konkrete kommunale Organisation klären. Das offizielle Verwaltungsportal von Horst gibt darüber verlässlich Auskunft.

Fragen und Antworten

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Kann sich die Zuständigkeit in Horst ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Horst?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?

Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.

Gilt das auch für bestehende Brunnen?

Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Was passiert bei Grundwasserknappheit?

In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihren konkreten Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde.

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