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Abfallwirtschaftliche Anzeige in Jena

In Jena gilt für Abfallwirtschaftliche Anzeige dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.

Jena (Thüringen) zählt rund 104.712 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Jena konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Abfällen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

RechtsgrundlageKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Übliche FristAnzeige grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit
KostenspanneJe nach Kommune unterschiedlich, teils gebührenfrei, teils mit Verwaltungsgebühr
BearbeitungsdauerBearbeitung meist innerhalb weniger Wochen

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
  • Angaben zu Art und Menge der betroffenen Abfälle

Diese Schritte sind üblich

  • Prüfen, ob die geplante Tätigkeit anzeigepflichtig ist
  • Anzeige bei der zuständigen Abfallbehörde einreichen
  • Auf Rückfragen oder Auflagen reagieren

Zuständigkeit in Jena

Die Zuordnung dieses Themas kann sich in Jena im Zeitverlauf auch ändern, etwa durch Verwaltungsreformen. Aktuell verbindlich ist stets das offizielle Verwaltungsportal von Jena.

Fragen und Antworten

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Jena?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Wo finde ich das offizielle Formular?

Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Jena, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.

Ist die zuständige Stelle in Jena immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Jena gibt verbindlich Auskunft.

Wer muss eine Anzeige erstatten?

Betriebe und Personen, die bestimmte Abfälle sammeln, befördern, behandeln oder verwerten, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.

Betrifft das auch private Haushalte?

Für die normale Hausmüllentsorgung ist in der Regel kein Anzeigeverfahren nötig, das übernimmt der örtliche Entsorgungsbetrieb.

Was passiert ohne Anzeige?

Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die genauen Folgen regelt das jeweilige Landesrecht.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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