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Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Kreuzberg

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Kreuzberg fasst diese Seite zusammen, was bei Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Die Stadt Kreuzberg in Berlin bringt es auf etwa 153.135 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Kreuzberg konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.

RechtsgrundlageBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Übliche FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenspanneKommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene
BearbeitungsdauerWenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung

Diese Angaben werden erwartet

  • Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer

Diese Etappen durchläuft der Antrag

  • Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
  • Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
  • Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein

So finden Sie die zuständige Stelle in Kreuzberg

Welche Stelle in Kreuzberg konkret zuständig ist, hängt von der örtlichen Organisation ab: teils das städtische Umweltamt, teils eine Fachbehörde beim Landkreis. Verbindliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.

Häufige Fragen

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Kreuzberg?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Was kostet mich das in Kreuzberg konkret?

Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?

Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.

Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?

Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.

Wie aktuell sind die Katasterdaten?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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