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Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Lage

Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zu Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster für Menschen, die in Lage ein entsprechendes Vorhaben planen.

Rund 35.054 Menschen leben in Lage (Nordrhein-Westfalen).

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Lage konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.

RechtsgrundlageBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Übliche FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenspanneKommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene
BearbeitungsdauerWenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung

Was für den Antrag nötig ist

  • Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer

Diese Schritte sind üblich

  • Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
  • Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
  • Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein

Ansprechpartner in Lage

Die Zuordnung dieses Themas kann sich in Lage im Zeitverlauf auch ändern, etwa durch Verwaltungsreformen. Aktuell verbindlich ist stets das offizielle Verwaltungsportal von Lage.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Lage?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Lage?

Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.

Ist die Auskunft der Stadt Lage verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?

Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.

Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?

Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.

Wie aktuell sind die Katasterdaten?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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