Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Leutenbach
Wer in Leutenbach ein Vorhaben mit Umweltbezug plant, kommt an Erlaubnis zur Grundwasserentnahme häufig nicht vorbei. Diese Übersicht bereitet Sie darauf vor.
Mit rund 10.717 Einwohnern zählt Leutenbach zu den Städten in Baden-Württemberg.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Leutenbach konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Im Überblick
Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
| Rechtsgrundlage | Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Antragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich |
| Kostenspanne | Kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang |
Benötigte Unterlagen
- Angaben zur geplanten Entnahmemenge
- Lageplan der Entnahmestelle
- Verwendungszweck des Grundwassers
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
- Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
- Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen
Wo Sie das klären
Für dieses Thema kann in Leutenbach sowohl die Stadtverwaltung selbst als auch eine übergeordnete Kreisbehörde zuständig sein. Die verbindliche Zuordnung finden Sie auf dem offiziellen Portal von Leutenbach.
Kurz beantwortet
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?
Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Ist die zuständige Stelle in Leutenbach immer das Umweltamt?
Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Leutenbach gibt verbindlich Auskunft.
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?
Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.
Gilt das auch für bestehende Brunnen?
Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.
Was passiert bei Grundwasserknappheit?
In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.
Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Leutenbach konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.