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Baumfällgenehmigung in Leverkusen

Bevor Sie in Leverkusen einen Antrag auf Baumfällgenehmigung stellen, lohnt sich der Blick auf diese bundesweite Übersicht.

Leverkusen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat rund 162.738 Einwohner.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Leverkusen konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

So läuft es ab

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Wo Sie das klären

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Leverkusen nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Leverkusen weiter.

Kurz beantwortet

Was mache ich, wenn Leverkusen gar keine eigene Regelung dazu hat?

Nicht jede Kommune hat für jedes Thema eine eigene Satzung. In dem Fall gilt meist nur das übergeordnete Bundes- oder Landesrecht, eine Nachfrage bei der Stadt schafft Klarheit.

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Leverkusen?

Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihren konkreten Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde.

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