Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Lorsch
In Lorsch gilt für Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.
Mit etwa 12.744 Einwohnern gehört Lorsch zu den Städten in Hessen.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Lorsch konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Kurzüberblick
Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.
| Rechtsgrundlage | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kostenspanne | Kommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene |
| Bearbeitungsdauer | Wenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung |
Was für den Antrag nötig ist
- Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
- Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer
So funktioniert das Verfahren
- Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
- Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
- Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein
Ansprechpartner in Lorsch
In Lorsch variiert die zuständige Stelle je nach Thema und kommunaler Struktur. Verlässlich ist hier ausschließlich das offizielle Verwaltungsportal von Lorsch.
Noch offene Fragen
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?
Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Was mache ich, wenn Lorsch gar keine eigene Regelung dazu hat?
Nicht jede Kommune hat für jedes Thema eine eigene Satzung. In dem Fall gilt meist nur das übergeordnete Bundes- oder Landesrecht, eine Nachfrage bei der Stadt schafft Klarheit.
Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?
Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.
Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?
Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.
Wie aktuell sind die Katasterdaten?
Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.
Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.