Baumfällgenehmigung in Mainz
Wer sich in Mainz mit Baumfällgenehmigung beschäftigt, sollte die bundesweiten gesetzlichen Grundlagen kennen. Diese Übersicht liefert sie kompakt.
Mainz (Rheinland-Pfalz) zählt rund 222.889 Einwohner.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Mainz konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Auf einen Blick
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Benötigte Unterlagen
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Wo Sie das klären
In Mainz variiert die zuständige Stelle je nach Thema und kommunaler Struktur. Verlässlich ist hier ausschließlich das offizielle Verwaltungsportal von Mainz.
Kurz beantwortet
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Kann sich die Zuständigkeit in Mainz ändern?
Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.
Wie aktuell sind eure Angaben?
Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Mainz konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.