Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung in Marktredwitz
In Marktredwitz gilt für Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.
Mit etwa 18.204 Einwohnern gehört Marktredwitz zu den Städten in Bayern.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Marktredwitz konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Im Überblick
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die grundsätzlich verboten sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden.
| Rechtsgrundlage | Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine pauschale Frist, rechtzeitige Antragstellung vor dem geplanten Eingriff empfohlen |
| Kostenspanne | Kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Wochen, abhängig vom Prüfaufwand und möglicher Beteiligung von Fachbehörden |
Benötigte Unterlagen
- Beschreibung des geplanten Eingriffs
- Begründung, warum eine Ausnahme erforderlich ist
- Gegebenenfalls Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Prüfen, ob der geplante Eingriff unter ein gesetzliches Verbot fällt
- Antrag mit Begründung bei der unteren Naturschutzbehörde stellen
- Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen abstimmen
Wo Sie das klären
Die konkrete Zuständigkeit in Marktredwitz hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von Umweltamt bis Landratsamt reichen. Verlässliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich das offizielle Formular?
Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Marktredwitz, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Marktredwitz?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Kann ich das auch online erledigen?
Ob Marktredwitz einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.
Wann wird eine Ausnahme erteilt?
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa überwiegende Gründe des Gemeinwohls, und der Eingriff mit dem Naturschutz vereinbar bleibt.
Ist das dasselbe wie eine Baumfällgenehmigung?
Nein, es handelt sich um einen weiteren gesetzlichen Rahmen, der auch andere Eingriffe wie in Biotope oder Lebensräume geschützter Arten betreffen kann.
Wer prüft den Antrag?
Die untere Naturschutzbehörde, die je nach Kommune bei der Stadt oder beim Landkreis angesiedelt ist.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.