Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Neu-Isenburg
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für alle, die in Neu-Isenburg Erlaubnis zur Grundwasserentnahme klären müssen, mit allen rechtlichen und praktischen Eckdaten.
Als Stadt in Hessen mit etwa 35.293 Einwohnern hat Neu-Isenburg eine eigene Stadtverwaltung.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Neu-Isenburg konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Kurz gesagt
Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
| Rechtsgrundlage | Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Antragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich |
| Kostenspanne | Kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang |
Benötigte Unterlagen
- Angaben zur geplanten Entnahmemenge
- Lageplan der Entnahmestelle
- Verwendungszweck des Grundwassers
Der übliche Ablauf
- Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
- Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
- Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen
Wo Sie das klären
Die konkrete Zuständigkeit in Neu-Isenburg hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von Umweltamt bis Landratsamt reichen. Verlässliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.
Noch offene Fragen
Wo finde ich das offizielle Formular?
Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Neu-Isenburg, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.
Was kostet mich das in Neu-Isenburg konkret?
Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Neu-Isenburg?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?
Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.
Gilt das auch für bestehende Brunnen?
Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.
Was passiert bei Grundwasserknappheit?
In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.