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Baumfällgenehmigung in Parchim

Wer in Parchim Klarheit zu Baumfällgenehmigung sucht, findet hier die bundesweite Rechtsgrundlage sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung vor Ort.

Die Stadt Parchim in Mecklenburg-Vorpommern bringt es auf etwa 19.161 Einwohner.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Parchim konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Auf einen Blick

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Was für den Antrag nötig ist

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Diese Etappen durchläuft der Antrag

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Ansprechpartner in Parchim

Die konkrete Zuständigkeit in Parchim hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von Umweltamt bis Landratsamt reichen. Verlässliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.

Häufig gestellte Fragen

Was mache ich, wenn Parchim gar keine eigene Regelung dazu hat?

Nicht jede Kommune hat für jedes Thema eine eigene Satzung. In dem Fall gilt meist nur das übergeordnete Bundes- oder Landesrecht, eine Nachfrage bei der Stadt schafft Klarheit.

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Parchim?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Wo finde ich das offizielle Formular?

Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Parchim, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.

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