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Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Regensburg

Wer in Regensburg eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung benötigt, findet hier die bundesweiten Eckdaten: Rechtsgrundlage, übliche Frist, Kostenspanne und benötigte Unterlagen.

Regensburg liegt im Bundesland Bayern und hat rund 151.389 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Regensburg konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Wer Wasser aus einem Gewässer entnehmen oder Abwasser einleiten möchte, benötigt in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristKeine pauschale gesetzliche Frist, abhängig vom Einzelfall
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang der Benutzung

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Beschreibung der geplanten Gewässerbenutzung
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gewässers
  • Angaben zur Entnahme- oder Einleitmenge

So läuft es ab

  • Klären, ob eine Erlaubnis oder eine höherwertige Bewilligung nötig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Auf fachliche Rückfragen zu Menge und Auswirkung reagieren

Zuständigkeit in Regensburg

In Regensburg variiert die zuständige Stelle je nach Thema und kommunaler Struktur. Verlässlich ist hier ausschließlich das offizielle Verwaltungsportal von Regensburg.

Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Regensburg einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Was kostet mich das in Regensburg konkret?

Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.

Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnis und Bewilligung?

Die Erlaubnis ist grundsätzlich widerruflich, die Bewilligung gewährt ein stärkeres, befristetes Recht und wird meist bei größeren wirtschaftlichen Investitionen erteilt.

Brauche ich für einen Gartenteich eine Erlaubnis?

Kleinere private Nutzungen sind oft von der Erlaubnispflicht ausgenommen, das regeln die Länder und Kommunen unterschiedlich, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Wer ist die untere Wasserbehörde?

Meist die Stadt- oder Kreisverwaltung, häufig im Umweltamt angesiedelt, die genaue Bezeichnung variiert.

Die genannten bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Kostenspanne sind recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Kommunale Details wie Zuständigkeit, exakte Gebühr und Frist erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Stelle.

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