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Baumfällgenehmigung in Rhede

In Rhede läuft Baumfällgenehmigung nach denselben bundesweiten Grundregeln wie in jeder anderen deutschen Gemeinde, die praktische Umsetzung liegt jedoch bei der jeweils zuständigen Stelle.

In Rhede (Nordrhein-Westfalen), einer Stadt mit etwa 19.140 Einwohnern, gilt für dieses Thema dasselbe Bundesrecht wie in jeder anderen deutschen Gemeinde.

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Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Rhede konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Übliche Unterlagen

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Der übliche Ablauf

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Wer in Rhede zuständig ist

In Rhede (Nordrhein-Westfalen) empfiehlt sich vor der Antragstellung eine kurze Prüfung der Zuständigkeit über das offizielle Verwaltungsportal, da sich die Organisation von Kommune zu Kommune unterscheidet.

Das wird oft gefragt

Ist die Auskunft der Stadt Rhede verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Ist die zuständige Stelle in Rhede immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Rhede gibt verbindlich Auskunft.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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