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Baumfällgenehmigung in Schwalmtal

Wer in Schwalmtal eine Baumfällgenehmigung benötigt, findet hier die bundesweiten Eckdaten: Rechtsgrundlage, übliche Frist, Kostenspanne und benötigte Unterlagen.

Mit rund 19.435 Einwohnern zählt Schwalmtal zu den Städten in Nordrhein-Westfalen.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Schwalmtal konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Was Sie mitbringen müssen

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Diese Etappen durchläuft der Antrag

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Die richtige Anlaufstelle in Schwalmtal

In Schwalmtal variiert die zuständige Stelle je nach Thema und kommunaler Struktur. Verlässlich ist hier ausschließlich das offizielle Verwaltungsportal von Schwalmtal.

Kurz beantwortet

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Wo finde ich das offizielle Formular?

Auf dem Verwaltungsportal der Stadt Schwalmtal, sofern das Thema dort geregelt ist. Andernfalls verweist das Portal meist auf die zuständige Kreisbehörde.

Was kostet mich das in Schwalmtal konkret?

Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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