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Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Ueckermünde

Für Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Ueckermünde gelten die bundesweiten Vorgaben, ergänzt um Hinweise zur oft abweichenden örtlichen Zuständigkeit.

Die Stadt Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern bringt es auf etwa 11.003 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Ueckermünde konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Wer Wasser aus einem Gewässer entnehmen oder Abwasser einleiten möchte, benötigt in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristKeine pauschale gesetzliche Frist, abhängig vom Einzelfall
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang der Benutzung

Was für den Antrag nötig ist

  • Beschreibung der geplanten Gewässerbenutzung
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gewässers
  • Angaben zur Entnahme- oder Einleitmenge

Der übliche Ablauf

  • Klären, ob eine Erlaubnis oder eine höherwertige Bewilligung nötig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Auf fachliche Rückfragen zu Menge und Auswirkung reagieren

Ansprechpartner in Ueckermünde

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Ueckermünde nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Ueckermünde weiter.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Auskunft der Stadt Ueckermünde verbindlich?

Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.

Wie aktuell sind eure Angaben?

Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnis und Bewilligung?

Die Erlaubnis ist grundsätzlich widerruflich, die Bewilligung gewährt ein stärkeres, befristetes Recht und wird meist bei größeren wirtschaftlichen Investitionen erteilt.

Brauche ich für einen Gartenteich eine Erlaubnis?

Kleinere private Nutzungen sind oft von der Erlaubnispflicht ausgenommen, das regeln die Länder und Kommunen unterschiedlich, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Wer ist die untere Wasserbehörde?

Meist die Stadt- oder Kreisverwaltung, häufig im Umweltamt angesiedelt, die genaue Bezeichnung variiert.

Bundesweite Rechtsgrundlagen sind nach den genannten Gesetzen recherchiert, örtliche Details wie Zuständigkeit und genaue Gebühren können abweichen.

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