Zum Inhalt springen
Umweltamt.net
🚰

Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Waldfischbach-Burgalben

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Waldfischbach-Burgalben fasst diese Seite zusammen, was bei Erlaubnis zur Grundwasserentnahme rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Als Stadt in Rheinland-Pfalz mit etwa 5.111 Einwohnern hat Waldfischbach-Burgalben eine eigene Stadtverwaltung.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Waldfischbach-Burgalben konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Zusammengefasst

Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristAntragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang

Übliche Unterlagen

  • Angaben zur geplanten Entnahmemenge
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Verwendungszweck des Grundwassers

Der Ablauf Schritt für Schritt

  • Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen

Wer in Waldfischbach-Burgalben zuständig ist

Welche Stelle in Waldfischbach-Burgalben konkret zuständig ist, hängt von der örtlichen Organisation ab: teils das städtische Umweltamt, teils eine Fachbehörde beim Landkreis. Verbindliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.

Ist die zuständige Stelle in Waldfischbach-Burgalben immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Waldfischbach-Burgalben gibt verbindlich Auskunft.

Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?

Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.

Gilt das auch für bestehende Brunnen?

Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Was passiert bei Grundwasserknappheit?

In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

Das könnte auch interessieren

Alle Themen in Waldfischbach-Burgalben