Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in Waren
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für alle, die in Waren Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster klären müssen, mit allen rechtlichen und praktischen Eckdaten.
Waren (Mecklenburg-Vorpommern) zählt rund 21.470 Einwohner.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Waren konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Das Wichtigste zuerst
Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.
| Rechtsgrundlage | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kostenspanne | Kommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene |
| Bearbeitungsdauer | Wenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung |
Was Sie mitbringen müssen
- Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
- Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
- Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
- Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein
Die richtige Anlaufstelle in Waren
In Waren (Mecklenburg-Vorpommern) kann dieses Thema bei unterschiedlichen Stellen liegen. Wir nennen bewusst keine vermutete Zuständigkeit, sondern verweisen auf das offizielle Verwaltungsportal von Waren.
Häufig gestellte Fragen
Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Waren?
Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Ist die Auskunft der Stadt Waren verbindlich?
Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.
Wie aktuell sind eure Angaben?
Die bundesweiten Rechtsgrundlagen ändern sich selten, kommunale Details wie Gebühren und Zuständigkeit können sich jedoch ändern. Prüfen Sie diese im Zweifel direkt bei der Stadt.
Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?
Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.
Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?
Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.
Wie aktuell sind die Katasterdaten?
Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.
Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.