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Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Wehr

In Wehr gilt für Erlaubnis zur Grundwasserentnahme dieselbe bundesgesetzliche Grundlage wie überall in Deutschland, die konkrete örtliche Zuständigkeit kann aber abweichen.

Als Stadt in Baden-Württemberg mit etwa 13.037 Einwohnern hat Wehr eine eigene Stadtverwaltung.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Wehr konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristAntragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang

Diese Angaben werden erwartet

  • Angaben zur geplanten Entnahmemenge
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Verwendungszweck des Grundwassers

Der übliche Ablauf

  • Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen

So finden Sie die zuständige Stelle in Wehr

Die konkrete Zuständigkeit in Wehr hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von Umweltamt bis Landratsamt reichen. Verlässliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Wehr einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Gilt das auch für gewerbliche Vorhaben in Wehr?

Teilweise gelten für gewerbliche Vorhaben andere oder zusätzliche Anforderungen als für private. Das sollte im Einzelfall mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?

Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.

Gilt das auch für bestehende Brunnen?

Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Was passiert bei Grundwasserknappheit?

In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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