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Baumfällgenehmigung in Wendelstein

Diese Seite ordnet ein, was in Wendelstein für Baumfällgenehmigung wichtig ist: von der Rechtsgrundlage bis zu den üblichen Unterlagen.

Die Stadt Wendelstein in Bayern bringt es auf etwa 16.446 Einwohner.

Teils online möglich

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Wendelstein konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurz gesagt

Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.

RechtsgrundlageBaumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz)
Übliche FristBearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag
KostenspanneVerwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen

Was für den Antrag nötig ist

  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos des Baums
  • Angabe von Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung

Der übliche Ablauf

  • Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
  • Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
  • Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
  • Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung

Ansprechpartner in Wendelstein

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Wendelstein nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Wendelstein weiter.

Noch offene Fragen

Kann sich die Zuständigkeit in Wendelstein ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Wendelstein einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Welches Amt ist zuständig?

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.

Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?

Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.

Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?

Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

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