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Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Wiesbaden

Wer in Wiesbaden Klarheit zu Erlaubnis zur Gewässerbenutzung sucht, findet hier die bundesweite Rechtsgrundlage sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung vor Ort.

Wiesbaden, gelegen in Hessen, hat etwa 288.850 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Wiesbaden konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Im Überblick

Wer Wasser aus einem Gewässer entnehmen oder Abwasser einleiten möchte, benötigt in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristKeine pauschale gesetzliche Frist, abhängig vom Einzelfall
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang der Benutzung

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Gewässerbenutzung
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gewässers
  • Angaben zur Entnahme- oder Einleitmenge

So läuft es ab

  • Klären, ob eine Erlaubnis oder eine höherwertige Bewilligung nötig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Auf fachliche Rückfragen zu Menge und Auswirkung reagieren

Wo Sie das klären

Die Zuständigkeit für dieses Thema ist in Wiesbaden nicht einheitlich vorgegeben, sondern hängt von der kommunalen Struktur ab. Im Zweifel hilft ein Blick auf das offizielle Verwaltungsportal von Wiesbaden weiter.

Häufige Fragen

Kann sich die Zuständigkeit in Wiesbaden ändern?

Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.

Was mache ich, wenn Wiesbaden gar keine eigene Regelung dazu hat?

Nicht jede Kommune hat für jedes Thema eine eigene Satzung. In dem Fall gilt meist nur das übergeordnete Bundes- oder Landesrecht, eine Nachfrage bei der Stadt schafft Klarheit.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Wiesbaden einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnis und Bewilligung?

Die Erlaubnis ist grundsätzlich widerruflich, die Bewilligung gewährt ein stärkeres, befristetes Recht und wird meist bei größeren wirtschaftlichen Investitionen erteilt.

Brauche ich für einen Gartenteich eine Erlaubnis?

Kleinere private Nutzungen sind oft von der Erlaubnispflicht ausgenommen, das regeln die Länder und Kommunen unterschiedlich, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Wer ist die untere Wasserbehörde?

Meist die Stadt- oder Kreisverwaltung, häufig im Umweltamt angesiedelt, die genaue Bezeichnung variiert.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bundesweite Rechtsgrundlagen sind recherchiert, örtliche Zuständigkeit, Gebühren und Fristen können abweichen.

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