Baumfällgenehmigung in Witten
Diese Übersicht zu Baumfällgenehmigung in Witten zeigt Rechtsgrundlage, übliche Frist und Ablauf auf einen Blick.
Mit etwa 91.808 Einwohnern gehört Witten zu den Städten in Nordrhein-Westfalen.
Teils online möglichZuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Witten konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Kurzüberblick
Wer einen geschützten Baum auf privatem oder gewerblichem Grund fällen möchte, benötigt in vielen Kommunen eine behördliche Genehmigung.
| Rechtsgrundlage | Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, bundesweites Fällverbot 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Vogelschutz) |
|---|---|
| Übliche Frist | Bearbeitungszeit meist 2 bis 8 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Kostenspanne | Verwaltungsgebühr meist 25 bis 150 Euro, abhängig von der kommunalen Satzung |
| Bearbeitungsdauer | 2 bis 8 Wochen, bei Rückfragen oder Einsprüchen bis zu 12 Wochen |
Was Sie mitbringen müssen
- Lageplan des Grundstücks
- Fotos des Baums
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Begründung für die Fällung
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Prüfen, ob die Kommune überhaupt eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt
- Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen
- Vor-Ort-Termin abwarten, falls vorgesehen
- Schriftlichen Bescheid abwarten, ggf. mit Auflage zur Ersatzpflanzung
Die richtige Anlaufstelle in Witten
In Witten (Nordrhein-Westfalen) kann dieses Thema bei unterschiedlichen Stellen liegen. Wir nennen bewusst keine vermutete Zuständigkeit, sondern verweisen auf das offizielle Verwaltungsportal von Witten.
Noch offene Fragen
Was kostet mich das in Witten konkret?
Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.
Kann ich das auch online erledigen?
Ob Witten einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?
Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Welches Amt ist zuständig?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: teils das Umweltamt, teils das Grünflächen- oder Ordnungsamt, teils die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune finden Sie über deren offizielles Verwaltungsportal.
Gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September überall?
Ja, dieses bundesweite Verbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von einer kommunalen Satzung, mit Ausnahmen etwa bei akuter Gefahr.
Was passiert bei einer Fällung ohne Genehmigung?
Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen, in manchen Bundesländern bis zu 50.000 Euro, je nach Landesnaturschutzrecht und Einzelfall.
Diese Übersicht beschreibt die bundesweite Rechtslage. Wie sie in Witten konkret umgesetzt wird, insbesondere Zuständigkeit und Gebührenhöhe, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.