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Abfallwirtschaftliche Anzeige in Berlin

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin fasst diese Seite zusammen, was bei Abfallwirtschaftliche Anzeige rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Für die rund 3.426.354 Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin (Berlin) gilt bundesweit dasselbe Umweltrecht.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Berlin konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Kurzüberblick

Bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Abfällen müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

RechtsgrundlageKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Übliche FristAnzeige grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit
KostenspanneJe nach Kommune unterschiedlich, teils gebührenfrei, teils mit Verwaltungsgebühr
BearbeitungsdauerBearbeitung meist innerhalb weniger Wochen

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
  • Angaben zu Art und Menge der betroffenen Abfälle

Diese Schritte sind üblich

  • Prüfen, ob die geplante Tätigkeit anzeigepflichtig ist
  • Anzeige bei der zuständigen Abfallbehörde einreichen
  • Auf Rückfragen oder Auflagen reagieren

Zuständigkeit in Berlin

In Berlin (Berlin) kann dieses Thema bei unterschiedlichen Stellen liegen. Wir nennen bewusst keine vermutete Zuständigkeit, sondern verweisen auf das offizielle Verwaltungsportal von Berlin.

Häufige Fragen

Warum nennt ihr keine genaue Adresse für Berlin?

Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.

Was kostet mich das in Berlin konkret?

Bundesweite Gebühren nennen wir als Spanne, da sie je nach Satzung der zuständigen Stelle unterschiedlich ausfallen können. Die genaue Höhe erfahren Sie dort.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Berlin einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Wer muss eine Anzeige erstatten?

Betriebe und Personen, die bestimmte Abfälle sammeln, befördern, behandeln oder verwerten, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.

Betrifft das auch private Haushalte?

Für die normale Hausmüllentsorgung ist in der Regel kein Anzeigeverfahren nötig, das übernimmt der örtliche Entsorgungsbetrieb.

Was passiert ohne Anzeige?

Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die genauen Folgen regelt das jeweilige Landesrecht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Gebühr und Frist wenden Sie sich an die zuständige Stelle vor Ort.

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