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Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Berlin

Für Erlaubnis zur Grundwasserentnahme in Berlin gelten die bundesweiten Vorgaben, ergänzt um Hinweise zur oft abweichenden örtlichen Zuständigkeit.

Berlin, gelegen in Berlin, hat etwa 3.426.354 Einwohner.

Zuständigkeit kann abweichen

Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in Berlin konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.

Zusammengefasst

Für die Entnahme von Grundwasser, etwa für gewerbliche Zwecke oder größere private Brunnen, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

RechtsgrundlageWasserhaushaltsgesetz (WHG)
Übliche FristAntragstellung vor Beginn der Entnahme erforderlich
KostenspanneKommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt, teils mengenabhängig
BearbeitungsdauerMehrere Wochen bis mehrere Monate, abhängig vom Umfang

Was für den Antrag nötig ist

  • Angaben zur geplanten Entnahmemenge
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Verwendungszweck des Grundwassers

Diese Schritte sind üblich

  • Klären, ob die geplante Entnahmemenge erlaubnispflichtig ist
  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
  • Gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten beibringen

Ansprechpartner in Berlin

In Berlin variiert die zuständige Stelle je nach Thema und kommunaler Struktur. Verlässlich ist hier ausschließlich das offizielle Verwaltungsportal von Berlin.

Kurz beantwortet

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Berlin einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.

Ist die zuständige Stelle in Berlin immer das Umweltamt?

Nicht zwingend. Je nach kommunaler Organisation kann auch ein Grünflächen- oder Ordnungsamt, oder eine Fachbehörde beim Landkreis zuständig sein. Das offizielle Verwaltungsportal von Berlin gibt verbindlich Auskunft.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung handle?

Je nach Thema drohen Bußgelder, die je nach Landesrecht und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen können. Im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Ab welcher Menge ist eine Erlaubnis nötig?

Das ist bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, kleinere private Entnahmen etwa für den Hausgarten sind oft ausgenommen.

Gilt das auch für bestehende Brunnen?

Ja, auch ältere Brunnen können erlaubnispflichtig sein oder eine Anzeigepflicht auslösen, im Zweifel bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.

Was passiert bei Grundwasserknappheit?

In Trockenperioden können Kommunen zusätzliche Entnahmebeschränkungen erlassen, unabhängig von einer bestehenden Erlaubnis.

Die hier genannten Kosten- und Fristangaben sind bundesweite Richtwerte aus mehreren Quellen, keine Zusicherung für einen bestimmten Einzelfall.

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