Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster in St. Pauli
Wer in St. Pauli Klarheit zu Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster sucht, findet hier die bundesweite Rechtsgrundlage sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung vor Ort.
St. Pauli in Hamburg zählt rund 21.902 Einwohner.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in St. Pauli konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Zusammengefasst
Bei Grundstücksgeschäften oder Bauvorhaben kann eine Auskunft darüber wichtig sein, ob ein Grundstück als altlastenverdächtig geführt wird.
| Rechtsgrundlage | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kostenspanne | Kommunal unterschiedlich, oft im unteren zweistelligen Euro-Bereich, teils gebührenfrei für Betroffene |
| Bearbeitungsdauer | Wenige Werktage bis mehrere Wochen, abhängig vom Umfang der Prüfung |
Benötigte Unterlagen
- Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
- Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. als Eigentümer oder Käufer
Diese Etappen durchläuft der Antrag
- Flurstücksdaten des betroffenen Grundstücks ermitteln
- Antrag bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen
- Auf Rückfragen zur Nutzungshistorie des Grundstücks vorbereitet sein
Wo Sie das klären
Welche Stelle in St. Pauli konkret zuständig ist, hängt von der örtlichen Organisation ab: teils das städtische Umweltamt, teils eine Fachbehörde beim Landkreis. Verbindliche Auskunft gibt das offizielle Portal der Stadt.
Häufige Fragen
Kann ich das auch online erledigen?
Ob St. Pauli einen Online-Weg anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot wächst laufend.
Ist die Auskunft der Stadt St. Pauli verbindlich?
Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.
Brauche ich einen Termin?
Das hängt von der jeweils zuständigen Stelle ab. Viele Kommunen empfehlen eine vorherige Terminbuchung, gerade für Vor-Ort-Begutachtungen.
Wer ist für das Altlastenkataster zuständig?
Meist die untere Bodenschutzbehörde, häufig beim Umweltamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt, die genaue Zuordnung ist kommunal unterschiedlich.
Ist jedes Grundstück im Kataster erfasst?
Nein, nur Flächen mit bekanntem oder vermutetem Altlastenverdacht, etwa ehemalige Gewerbe- oder Industriestandorte.
Wie aktuell sind die Katasterdaten?
Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, eine Auskunft gibt stets nur den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder.
Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung liegt bei den Kommunen. Verbindlich ist stets die örtliche Satzung oder Auskunft.