Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung in St. Pauli
Naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung betrifft in St. Pauli dieselben bundesweiten Rechtsgrundlagen, hier kompakt zusammengefasst.
Mit etwa 21.902 Einwohnern gehört St. Pauli zu den Städten in Hamburg.
Zuständigkeit kann abweichen
Diese Seite beschreibt die bundesweite Rechtslage. Welche Stelle in St. Pauli konkret zuständig ist, hängt von der kommunalen Organisation ab und kann von unseren Angaben abweichen.
Im Überblick
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die grundsätzlich verboten sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden.
| Rechtsgrundlage | Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
|---|---|
| Übliche Frist | Keine pauschale Frist, rechtzeitige Antragstellung vor dem geplanten Eingriff empfohlen |
| Kostenspanne | Kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich geregelt |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Wochen, abhängig vom Prüfaufwand und möglicher Beteiligung von Fachbehörden |
Was Sie mitbringen müssen
- Beschreibung des geplanten Eingriffs
- Begründung, warum eine Ausnahme erforderlich ist
- Gegebenenfalls Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen
So funktioniert das Verfahren
- Prüfen, ob der geplante Eingriff unter ein gesetzliches Verbot fällt
- Antrag mit Begründung bei der unteren Naturschutzbehörde stellen
- Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen abstimmen
Die richtige Anlaufstelle in St. Pauli
Ob in St. Pauli das Umweltamt, ein Fachamt oder der Landkreis zuständig ist, lässt sich nur über die konkrete kommunale Organisation klären. Das offizielle Verwaltungsportal von St. Pauli gibt darüber verlässlich Auskunft.
Das wird oft gefragt
Kann sich die Zuständigkeit in St. Pauli ändern?
Ja, durch Verwaltungsreformen oder kommunale Umstrukturierungen kann sich die zuständige Stelle im Zeitverlauf ändern.
Ist die Auskunft der Stadt St. Pauli verbindlich?
Ja, im Gegensatz zu dieser allgemeinen Übersicht ist die Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort für Ihren konkreten Fall maßgeblich.
Warum nennt ihr keine genaue Adresse für St. Pauli?
Weil die zuständige Stelle je nach Kommune unterschiedlich heißt und sich organisatorisch ändern kann. Eine falsche Adresse wäre irreführender als der Verweis auf das offizielle Portal.
Wann wird eine Ausnahme erteilt?
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa überwiegende Gründe des Gemeinwohls, und der Eingriff mit dem Naturschutz vereinbar bleibt.
Ist das dasselbe wie eine Baumfällgenehmigung?
Nein, es handelt sich um einen weiteren gesetzlichen Rahmen, der auch andere Eingriffe wie in Biotope oder Lebensräume geschützter Arten betreffen kann.
Wer prüft den Antrag?
Die untere Naturschutzbehörde, die je nach Kommune bei der Stadt oder beim Landkreis angesiedelt ist.
Bundesweite Rechtsgrundlagen sind nach den genannten Gesetzen recherchiert, örtliche Details wie Zuständigkeit und genaue Gebühren können abweichen.